Bindung an ein Zwischenurteil

Rechtskräftig gewordene Zwischenurteile binden sowohl das Gericht (§ 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 318 ZPO) als auch die Beteiligten (§ 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO) .

Wenn im vorliegenden Streitfall aufgrund dieser Bindungswirkung die im Tenor …

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Feststellungen im Vorprozess

Bei der Klage gegen den Einzelveranlagungsbescheid des Finanzamt handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren, in dem keine formalen Bindungen an die Feststellungen des Finanzgericht in dem früheren Verfahren – betreffend den vom Finanzgericht inzwischen rechtskräftig aufgehobenen Zusammenveranlagungsbescheid – bestehen.…

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Änderung eines AdV-Beschlusses

Die Voraussetzungen für einen neuen AdV-Antrag nach § 69 Abs. 6 FGO liegen nicht allein deshalb vor, weil das Finanzamt nach Erlass des AdV, Beschlusses durch das Finanzgericht eine Einspruchsentscheidung in der Hauptsache erlassen hat und dadurch ein neuer Verfahrensabschnitt …

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