Sind die Angaben in einer Rechnung nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das Finanzamt daran gehindert, das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb zu verweigern, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht ordnungsgemäß ist, sofern das Finanzamt über alle notwendigen Informationen
LesenSchlagwort: Rechnungsberichtigung
Berichtigung eines unrichtigen Steuerausweises – und die bereits vereinnahmte Umsatzsteuer
Die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags nach § 14c Abs. 1 Satz 2, § 17 Abs. 1 UStG erfordert grundsätzlich, dass der Unternehmer die vereinnahmte Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückgezahlt hat. Die Rechnungsberichtigung als formaler Akt gegenüber dem Leistungsempfänger allein reicht für die wirksame Berichtigung eines Steuerbetrags i.S. von § 14c
LesenBerichtigung eines unrichtigen Steuerausweises
Nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG schuldet der Unternehmer, der in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag, als er nach dem Gesetz für den Umsatz schuldet, gesondert ausgewiesen hat (unrichtiger Steuerausweis), auch den Mehrbetrag. Hiervon erfasst werden auch die Fälle, in denen ein
LesenUnrichtiger Steuerausweis, Umkehr der Steuerschuldnerschaft – und die Rückwirkung der Rechnungsberichtigung
Die Steuerschuld nach § 14c UStG setzt weder voraus, dass aufgrund der Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis tatsächlich ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde, noch, dass eine konkrete Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt, da § 14c UStG abstrakte Gefährdungstatbestände formuliert , deren Verwirklichung nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nicht einmal davon
LesenInsolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis
Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück. Nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO
LesenRückwirkung der Rechnungsberichtigung für den Vorsteuerabzug
Eine Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung zurück. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG a.F.) in der bis 31.12 2003 geltenden Fassung kann ein Unternehmer die in Rechnungen i.S. des § 14 UStG a.F. gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die von
LesenRückwirkung der Rechnungsberichtigung
Wird eine Rechnung nach § 31 Abs. 5 UStDV berichtigt, wirkt die Berichtigung auf den Zeitpunkt zurück, in dem die Rechnung ursprünglich ausgestellt wurde. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von
LesenRückwirkung der Rechnungsberichtigung
Es ist für den Bundesgerichtshof ernstlich zweifelhaft, ob der Vorsteuerabzug aus einer zunächst fehlerhaften Rechnung auch dann versagt werden kann, wenn diese Rechnung später berichtigt wird, sofern das zunächst erteilte Dokument die Mindestanforderungen an eine Rechnung erfüllt und daher Angaben zum Rechnungsaussteller, zum Leistungsempfänger, zur Leistungsbeschreibung, zum Entgelt und zur
LesenDie Umsatzsteuer bei der Rechnungsberichtigung
Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfallen. Hat der Rechnungsaussteller unzutreffenderweise eine Rechnung mit Steuerausweis erteilt, schuldet er die in dieser Rechnung ausgewiesene Steuer nach § 14c UStG. Eine Rechnungsberichtigung ist nur zu berücksichtigen, wenn sie noch im gleichen
LesenUnberechtigter Steuerausweis – und die Gefährdung des Steueraufkommens
Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist (unberechtigter Steuerausweis), schuldet gemäß § 14c Abs. 2 Satz 1 UStG den ausgewiesenen Betrag. Das Gleiche gilt, wenn jemand wie ein leistender Unternehmer abrechnet und einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er nicht
LesenFormanforderungen an die Rechnungsberichtigung
Für die Berichtigung einer Rechnung i.S. des § 14 UStG 1993 genügt, so der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil, die einfache Schriftform auch dann, wenn in einem notariell beurkundeten Kaufvertrag mit Umsatzsteuerausweis abgerechnet worden ist. Die zivilrechtliche Befugnis zur Rechnungsberichtigung ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nicht zu prüfen. Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.
LesenVertrauensschutz bei Änderung der finanzgerichtlichen Rechtsprechung
Steht der Änderung eines Umsatzsteuerbescheids wegen der Rechtsprechungsänderung zum Vorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis durch das BFH-Urteil vom 2. April 1998 § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO entgegen, ist der Steuerpflichtige so zu behandeln, wie er ohne die Rechtsprechungsänderung gestanden hätte. Der Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung ist insoweit unmaßgeblich. Berichtigt der
LesenDie unzutreffende Rechnungsberichtigung
Weist der leistende Unternehmer in einer berichtigten Rechnung über eine steuerpflichtige Leistung (Nachberechnung) einen höheren Steuerbetrag aus, als er nach dem Gesetz schuldet, entsteht die nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldete Mehrsteuer (entgegen Abschnitt 13.7. Satz 2 UStAE) nicht vor Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die berichtigte Rechnung erteilt
LesenVorsteuerabzug bei unrichtigem Steuerausweis – und die Rechnungsberichtigung
Der Wirksamkeit der Berichtigung der Steuerbeträge steht es nicht entgegen, dass der Leistende weiterhin das vorherige zivilrechtliche Entgelt fordert . Die zivilrechtliche Befugnis zur Rechnungsberichtigung ist umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich nicht zu prüfen . Für die Berichtigung der Vorsteuer beim Leistungsempfänger nach Rechnungsberichtigung ist auch nicht erforderlich, dass der Rechnungsaussteller die vom
LesenRückwirkung von Rechnungsberichtigungen
Die Rechnungsberichtigung wirkt auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück, sofern sie noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung vorgenommen wird. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2005 kann der Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem
LesenUnrichtiger Steuerausweis – und die Berichtigung des Umsatzsteuerbetrags
Eine aAufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags. Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, dass die aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 UStG n.F. entstandene Umsatzsteuerschuld bis zu einer -ohne Rückwirkung eintretenden- Berichtigung des
LesenVorsteuerabzug bei rückwirkender Rechnungsberichtigung
Die Gewährung des Vorsteuerabzugs unter dem Gesichtspunkt einer rückwirkenden Rechnungsberichtigung setzt –auch im Wege einer Billigkeitsmaßnahme– voraus, dass die zu berichtigende Rechnung falsche oder unvollständige Angaben enthält, die einer Berichtigung zugänglich wären. Die für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, dass die Vorsteuer erst in dem Besteuerungszeitraum abgezogen werden kann, in dem
LesenDer gesonderte Umsatzsteuerausweis – und die Rechnungsberichtigung
Für eine Berichtigung gem. § 14c Abs. 2 in Verbindung mit § 17 Abs. 1 UStG ist eine erforderliche materiell-rechtliche Voraussetzung, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist . § 14c Abs. 2 Sätze 1 und 2 UStG schuldet der Unternehmer, der in einer Rechnung wie ein leistender Unternehmer abrechnet
LesenRechnungsberichtigung – und ihre Rückwirkung
Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies, wie jetzt der Bundesfinanzhof entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat, auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück. Diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist von großer Bedeutung für Unternehmer, die trotz formaler Rechnungsmängel
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