Eine aAufgrund unrichtigen Steuerausweises entstandene Umsatzsteuer besteht bis zur Berichtigung des Steuerbetrags.
Der Bundesfinanzhof hat bereits mehrfach entschieden, dass die aufgrund unzutreffenden Steuerausweises in einer Rechnung nach § 14 Abs. 2 UStG a.F. bzw. § 14c Abs. 2 UStG n.F. …
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