Die Ausbildung zum Piloten

Die Aufwendungen für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, da die Ausbildung nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses i.S. des § 9 Abs. 6 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG stattfindet.

Nach § 9 Abs. 6 des EStG i.d.F. des …

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Kindergeld für einen Piloten

Für ein über 18 Jahre altes Kind, das eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann und das 27. –seit 2007: das 25.– Lebensjahr noch nicht vollendet hat, besteht nach § 62 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz …

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Pilotenausbildung

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung und für ein Erststudium dürfen nach § 12 Nr. 5 2. Halbsatz EStG weder bei den einzelnen Einkunftsarten noch vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden, wenn diese nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden.…

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Steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten

Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil die klare Unterscheidung zwischen einer erstmaligen Berufsausbildung, deren Kosten steuerlich nur begrenzt berücksichtigt werden, und einer weiteren Ausbildung, deren Kosten voll abzugsfähig sind, nochmals verschärft und will als erstmalige (vorhergehende) Berufsausbildung nur …

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Keine Werbungskosten für die Pilotenausbildung

Aufwendungen für das Absolvieren einer Flugschule mit dem Ziel, bei einer bestimmten Fluggesellschaft als Pilot beschäftigt zu werden, können nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg steuerlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden.

Zwar ist es grundsätzlich möglich, Kosten, die …

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Werbungskostenabzug für Berufsausbildungskosten

Der Bundesfinanzhof hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass nach § 9 Abs. 6 EStG Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten …

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Darlehn zur Pilotenausbildung

Schuldzinsen für Darlehen zur Pilotenausbildung sind nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz jedenfalls dann steuerlich nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, wenn im Anschluss an die Ausbildung eine Anstellung im Ausland – im entschiedenen Fall in Österreich – erfolgt.…

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