Beiträge für eine Direktversicherung des Arbeitnehmers i.S. des § 40b EStG i.d.F. bis 2004 sind nur solche Leistungen des Arbeitgebers, die als Arbeitslohn zu qualifizieren sind.
Sind für Arbeitnehmer Gesamtprämien in Höhe von jeweils mehr als 4 200 DM im …
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