Zinsbeginn bei Auflösung der Ansparrücklage

Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzgerichts stellt die Aufgabe der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem ein Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne des § 233a Abs. 2a AO dar. Damit beginnt der Zinslauf für den steuerlichen Unterschiedsbetrag, …

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