Keine Umsatzsteuer auf Pokergewinne

Ein „Berufspokerspieler“ erbringt keine Leistung im Rahmen eines Leistungsaustausches gegen Entgelt, wenn er an Spielen fremder Veranstalter teilnimmt und ausschließlich im Falle der erfolgreichen Teilnahme Preisgelder oder Spielgewinne erhält. Zwischen der (bloßen) Teilnahme am Pokerspiel und dem im Erfolgsfall erhaltenen …

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Die Preisgelder des Pokerturniers

Die Teilnahme an Turnierpokerspielen kann als Gewerbebetrieb i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein. Das Turnierpokerspiel (hier: in den Varianten „Texas Hold’em“ und „Omaha“) ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht …

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Spielvergnügungssteuer in Hamburg

Ist das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß? Das Finanzgericht Hamburg hat hieran keinen Zweifel:

Der Spieleinsatz ist als steuerliche Bemessungsgrundlage ein sachgerechter Maßstab, denn auch soweit Gewinne zum Weiterspielen verwendet werden, liegt darin eine Verwendung von Vermögen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des …

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Die Preisgelder des Pokerturniers

Die Teilnahme an Turnierpokerspielen kann als Gewerbebetrieb i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 EStG zu qualifizieren sein. Das Turnierpokerspiel (hier: in den Varianten „Texas Hold’em“ und „Omaha“) ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen nicht …

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Steuerpflicht für Pokergewinne

Pokergewinne sind steuerpflichtig. Die Gewinne eines erfolgreichen Pokerspielers unterliegen der Einkommensteuer.

Vor dem Finanzgericht Köln hatte ein Flugkapitän geklagt, der seit vielen Jahren an Pokerturnieren teilnimmt und in den letzten Jahren Preisgelder im sechsstelligen Bereich erzielt hat. Diese hat das …

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Schleswig-Holsteinisches Glücksspiel

Die Regelungen des Glücksspielgesetzes für Schleswig-Holstein vom 20.10.2011 (GlSpielG SH) über die Erhebung einer Glücksspielabgabe verstoßen nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts nicht gegen den Grundsatz der Verbandskompetenz.

Das GlSpielG SH trat am 1.01.2012 in Kraft und liberalisierte das Glücksspiel in …

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Glückspielabgabe für Schleswig-Holstein

Nach § 35 Abs. 1 des Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein wird von Personen, die in Schleswig-Holsein Glücksspiele vertreiben, eine Glückspielabgabe erhoben.

Glücksspiele gelten als im Geltungsbereich dieses Gesetzes vertrieben, sofern sie über diesen Geltungsbereich hinaus durch einen Genehmigungsinhaber nach diesem Gesetz Personen, …

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