Geldspielautomaten in der Umsatzsteuer

Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer auf die Spielbankenabgabe umsatzsteuerpflichtig.

Die Frage, ob die betragsgenaue Anrechenbarkeit der Umsatzsteuer bei der Erhebung der Spielbankenabgabe gegen den Neutralitätsgrundsatz, das Diskriminierungsverbot oder das Transparenzgebot verstößt und ob …

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Keine Umsatzsteuerbefreiung für Geldspielautomaten

Für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten besteht keine Umsatzsteuerbefreiung.

Ein Unternehmer kann sich auch angesichts der Umsatzsteuerbefreiung für Spielbanken in § 6 der Verordnung über öffentliche Spielbanken vom 27.06.1938 -SpielbkV- i.d.F. vom 01.01.1964 unter Berücksichtigung des Neutralitätsgrundsatzes nicht auf …

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Rechtmäßigkeit einer Vergnügungssteuersatzung

Ein Vergnügungssteuersatz von 20% auf die Bruttokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit liegt zwar an der oberen Grenze dessen, was noch als verfassungsrechtlich unbedenklich eingestuft wird, er ist aber rechtmäßig.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall …

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Hamburgische Spielgerätesteuer

Das Hamburgische Spielgerätesteuergesetzes verwendete bis zum Oktober 2005 als Besteuerungsgrundlage einen Stückzahlmaßstab, bei dem weder das Einspielergebnis noch der Spieleinsatz für die Höhe der Spielgerätesteuer maßgeblich ist. Dieser Stückzahlmaßstab ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt entschieden hat, mit dem Gleichheitssatz …

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Private Spielhallen

Die Bundesrepublik hat durch die Regelung in § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 1980 nicht in einer einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch begründenden hinreichend qualifizierten Weise gegen Art. 13 Teil B Buchst. f der Sechsten Umsatzsteuer-Richtlinie 77/388/EWG verstoßen, indem sie die …

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Vergnügungsteuer und der Einsatz am Spielautomat

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat zwei Klageverfahren an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, weil die Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Leipzig von weiterer Sachaufklärung abhängt.

In zwei Klageverfahren wandte sich ein Automatenaufsteller gegen die durch die Stadt Leipzig …

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Vergnügungssteuer für einarmige Banditen

Mit drei Urteilen hat das Verwaltungsgericht Aachen erneut Klagen von Spielautomatenaufstellern gegen Vergnügungssteuerbescheide der Stadt Aachen abgewiesen, mit der diese Vergnügungssteuer als 5%-Anteil am Spieleinsatz berechnet hatte. Das Verwaltungsgericht Aachen setzt sich damit in Widerspruch zu anders lautender Rechtsprechung des …

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Die Höhe der Vergnügungsteuer

Die Rechtmäßigkeit der Höhe eines Steuersatzes beurteilt sich nicht nach den für Ermessensverwaltungsakte geltenden Kriterien, sondern ausschließlich danach, ob der Steuersatz mit höherrangigen rechtlichen Anforderungen, insbesondere dem verfassungsrechtlichen Verbot einer erdrosselnden Wirkung, übereinstimmt. Ein Steuersatz von 15% auf die Bruttokasse …

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Flächenbezogene Vorsteueraufteilung in Spielhallen

Der Betreiber einer Spielhalle kann Vorsteuerbeträge, die weder seinen steuerfreien Umsätzen mit Geldspielgeräten noch seinen steuerpflichtigen Umsätzen mit Unterhaltungsspielgeräten direkt und unmittelbar zuzuordnen sind, grundsätzlich nicht nach den Flächen aufteilen, auf denen einerseits die Geldspielgeräte und andererseits die Unterhaltungsspielgeräte aufgestellt …

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Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

Die Umsätze aus den Geldspielautomaten sind umsatzsteuer- und vergnügungssteuerpflichtig. Zusätzlich zu den monatlich bei den zuständigen Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen sind bei den Stadtverwaltungen der Städte, in denen die Automaten betrieben werden, die nach der dort jeweils geltenden Vergnügungssteuersatzung anfallenden Abgaben …

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Stückzahlmaßstab bei der Besteuerung von Geldspielautomaten

Der in einer Vergnügungsteuersatzung für die Bemessung der Vergnügungsteuer herangezogene Stückzahlmaßstab führt zu einer verfassyungswidrig ungleichen Belastung der Automatenaufsteller, weil er, unabhängig davon, wie stark im konkreten Fall die Einspielergebnisse der einzelnen Geräte voneinander abweichen, strukturell ungeeignet ist, den notwendigen …

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Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

Die Umsätze aus den Geldspielautomaten sind umsatzsteuer- und vergnügungssteuerpflichtig. Zusätzlich zu den monatlich bei den zuständigen Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen sind bei den Stadtverwaltungen der Städte, in denen die Automaten betrieben werden, die nach der dort jeweils geltenden Vergnügungssteuersatzung anfallenden Abgaben …

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Keine Tarifbegünstigung für die Umsatzsteuererstattung

Umsatzsteuererstattungen führen nach einer aktuellen Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht zu tarifbegünstigten Einkünften.

In dem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Rechtsstreit betreibt der Kläger einen Spielsalon. Er gab in seiner Erklärung zur Feststellung seiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb einen Gewinn von …

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