Die Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht ist mit dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) unvereinbar und damit verfassungswidrig.
Dieses Verdikt traf jetzt das Bundesverfassungsgericht aufgrund von . Bringt der Gesetzgeber eine Ersatzbemessungsgrundlage zur Anwendung, muss diese, um dem Grundsatz der Lastengleichheit …
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