Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall war strittig, ob inländische Umsätze einer österreichischen Landwirtin der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen. Deren land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Viehbestand …
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