Ein in den Niederlanden ansässiger „Belastingadviseur“ als Prozessbevollmächtigter zurückzuweisen, wenn er in Deutschland mehr als nur vorübergehend geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leistet.
Seit dem grundlegenden Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 21.08.2008 ist -wie auch schon zuvor in Bezug auf die durch …
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