Revisionsgrund: Divergenz

§ 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das Finanzgericht in einer bestimmten entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Meinung vertritt als ein anderes Gericht und dass das angefochtene Urteil auf dieser Divergenz beruht. Insbesondere muss es sich …

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Die abgelehnte Zeugenvernehmung des Betriebsprüfers

Die Mitwirkungspflicht fordert von den Beteiligten des Finanzgerichtsprozesses, Beweisanträge nur zu bestimmten, substantiierten Tatsachenbehauptungen zu stellen; Beweisermittlungs- oder -ausforschungsanträge, die so unbestimmt sind, dass im Grunde erst die Beweiserhebung selbst die entscheidungserheblichen Tatsachen und Behauptungen aufdecken kann, brauchen regelmäßig dem …

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Die Grezen der richterlichen Hinweispflicht

Die richterliche Hinweispflicht (§ 76 Abs. 2 FGO) oll in erster Linie zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens, zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und zur Vermeidung von Überraschungsentscheidungen Schutz und Hilfestellung für den Beteiligten geben, ohne dass indessen dessen …

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Richterablehnung nach Einlassung

Auf das finanzgerichtliche Verfahren ist wegen der Möglichkeit eines Gerichtsbescheids nicht die für den Zivilprozess vertretene Auffassung zu übertragen, dass die Einreichung eines Schriftsatzes nur im schriftlichen Verfahren (§ 128 Abs. 2 ZPO, vgl. § 90 Abs. 2 FGO) als …

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Rechtsschutz gegen Gewinnfeststellungsbescheiden

Bei einer Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid führt jedes nachträglich gestellte Rechtsschutzbegehren, das nicht mit der Klage angegriffene Feststellungen betrifft, zu einer Klageänderung i.S. des § 67 FGO, die nur innerhalb der Klagefrist zulässig ist. Die nicht innerhalb der Klagefrist angegriffenen …

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Prozessurteil statt Sachurteil

Weist das Finanzgericht die Klage zu Unrecht durch Prozessurteil als unzulässig ab, anstatt in der Sache zu entscheiden, liegt nach der Rechtsprechung ein Verfahrensmangel (§ 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO) vor.

Denn ein Verfahrensmangel ist insbesondere dann gegeben, wenn …

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Der zu hohe Spendenvortrag

Nach § 40 Abs. 2 FGO sind Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage nur dann zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt bzw. durch die Ablehnung eines Verwaltungsakts in seinen Rechten verletzt zu sein (Beschwer). Bei Steuerbescheiden fehlt es nach ständiger …

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Tatsächliche Verständigung – nicht über Rechtsfragen

Der Bundesfinanzhof hat die Zulässigkeit tatsächlicher Verständigungen grundsätzlich anerkannt .

Zweck der tatsächlichen Verständigung ist es, zu jedem Zeitpunkt des Besteuerungsverfahrens hinsichtlich bestimmter Sachverhalte, deren Klärung schwierig, aber zur Festsetzung der Steuer notwendig ist, den möglichst zutreffenden Besteuerungssachverhalt i.S. des …

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