OVG-Präsident = FG-Präsident

Die gleichzeitige Ernennung des Präsidenten eines Oberverwaltungsgerichts zum Präsidenten eines Finanzgerichts (hier: Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern) ist trotz Fehlens einer entsprechenden Regelung in der FGO gemäß § 27 Abs. 2 DRiG grundsätzlich zulässig .

Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof im Falle des …

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Der senatsinterne Geschäftsverteilungsplan

Dem Gesetz ist bereits Genüge getan, wenn der senatsinterne Geschäftsverteilungsplan in einer bestimmten Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsichtnahme aufliegt (§ 21e Abs. 9 i.V.m. § 21g Abs. 7 GVG).

Fehler im Rahmen der Listenführung sind dann unschädlich.

Ein schriftlich ergehender …

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Streitwert für einen Freistellungsbescheid

Für Klagen auf Erteilung eines Spendenbescheides ist der Streitwert mit dem zu erwartenden durchschnittlichen Spendenaufkommen des Klägers anzusetzen.

In Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, der Streitwert nach der sich aus dem Antrag des …

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