Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs

Für die Hinzurechnung des Kindergeldanspruchs nach § 31 Satz 4 EStG ist allein entscheidend, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Ob Kindergeld tatsächlich gezahlt worden ist, ist ohne Bedeutung.

Nach § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines …

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