Nach § 31 Satz 1 EStG wird die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung durch Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld nach dem …
Lesen








