Lebensversicherungsleistungen unterliegen der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer.
In einem jetzt vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen Fall schloss der Kläger im Jahr 2003 bei einer Lebensversicherung a. G. eine Rentenversicherung zu Gunsten seiner Ehefrau ab. Er überwies den vereinbarten Einmalbeitrag von 150.000 € …
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