Der Deutsche Bundestag hat heute das Erbschaftsteuerreformgesetz gebilligt und setzt damit unter anderem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung von Immobilien in der Erbschaftsteuer um. Das BVerfG hatte die bisher vorgesehene Privilegierung einzelner Vermögensarten, insbesondere von Grundstücken, als verfassungswidrig angesehen …
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