Ein bei einem Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs angestellter Bediensteter, der über eine Freifahrtberechtigung verfügt, kann nach einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg gleichwohl die Kosten, die ihm aufgrund von Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte mit dem eigenen …
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