Die Annahme, ein vom Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft erworbenes Grundstück sei für eine „betriebliche Nutzung“ durch die Betriebs-GmbH bestimmt, rechtfertigt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs für sich genommen nicht den Schluss, dass es sich um Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters bei der …
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