Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterliegt es keinen verfassungsrechtlichen Bedenkung, ausländische Musiker hinsichltich des für Auftritte in Deutschland erzielten Einkommens pauschal mit 25% zu besteuern, ohne hierbei entstandene Werbungskosten des Musikers zu berücksichtigen.
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