Die Absenkung der Altersgrenze auf 26 Jahre für berücksichtigungsfähige Kinder, die im Veranlagungszeitraum 2006 das 24. Lebensjahr vollendet haben, ist verfassungsgemäß. Dies urteilte jetzt das Finanzgericht Düsseldorf in einem Fall, in dem der Kläger fortlaufend Kindergeld für seine Zwillingskinder (geboren …
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