Der Bundesfinanzhof hat nochmals seine Rechtsprechung bestätigt, dass Zuschläge für tatsächlich nicht geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, die in dem während des Mutterschutzes gezahlten Lohn enthalten sind, nicht nach § 3b EStG steuerfrei sind. § 3b EStG führe, so der …
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