Ein Polizeibeamter im Streifeneinsatzdienst des Revierkommissariats Bundesautobahn/Spezialisierte Verkehrsüberwachung, der täglich das Revierkommissariat aufsucht, um dort insbesondere sein Dienstfahrzeug zu übernehmen, und dessen arbeitstäglicher Aufenthalt im Revierkommissariat höchstens eine Stunde beträgt, wird schwerpunktmäßig auswärts und nicht an einer regelmäßigen Arbeitsstätte i.S. …
Lesen



















