Bei Bescheiden, durch die die Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag für das Streitjahr auf jeweils 0 € festgesetzt worden sind (sog. Nullbescheide) fehlt es zwar regelmäßig an der Beschwer .
Ausnahmsweise kann die Klage gegen einen Nullbescheid aber zulässig …
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