Es ist attraktiv: Neben dem Job, in der Elternzeit oder als primärer Broterwerb in die Selbstständigkeit. Wenn Sie einen Bedarf abdecken, können Sie hier gutes Geld verdienen. Wichtig dabei ist jedoch, dass Sie Ihre steuerlichen Rechte und Pflichten kennen sowie die Freibetragsgrenzen. Damit Sie als Newbie nicht überfordert sind, haben wir eine einfache Übersicht der für Sie relevanten Sachverhalte zusammengestellt.

Kleinunternehmerregelung als Besonderheit
Gerade Freiberufliche, Unternehmer oder Selbstständige stehen zwischen zwei Stühlen: Theoretisch wird nach Gewinn und Umsatz besteuert, allerdings gibt es Sonderregelungen, die es gerade kleinen Ein-Mann-Unternehmen bzw. Menschen mit der Selbstständigkeit als zweites Standbein möglich machen, einige Vorteile zu genießen. Das Zauberwort heißt Kleinunternehmerregelung.
Hier haben Sie den großen Vorteil im ersten Geschäftsjahr bei unter 22 Tausend Euro Jahresumsatz sowie im darauffolgenden Jahr unter 50 Tausend Euro die Umsatzsteuer zu umgehen. Bleibt es dabei, bleiben Sie automatisch auch im dritten Jahr unter der Regelbesteuerung. Wenn Sie sogar noch unter der Freigrenze von 9.984 € in 2022 bleiben, zahlen Sie nicht einmal die Einkommenssteuer, müssen den Umsatz aber dennoch in der obligatorischen Einkommenssteuererklärung für den Progressionsvorbehalt angeben.
Diese Regelungen sollten Sie kennen
Alles auf einen Blick – für Sie als Kleinunternehmen, Freiberuflicher oder Unternehmer gilt normalerweise der Regelsteuersatz. Dieser beinhaltet Einkommens-, Umsatz- und Kapitalsteuer. Bei bestimmten Umsatz- oder Einkommensgrenzen fallen jedoch einzelne oder alle Regelbesteuerungen weg. Sie sind zudem dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Das müssen Sie also wissen:
- 9.984 € ist die Obergrenze für ein steuerfreies Einkommen. Das gilt für Minijobs genauso wie für Kleinunternehmen. Wenn Sie also mit Ihrem Jahresumsatz darunter liegen, können Sie die ganze Summe steuerfrei behalten. Sie muss lediglich im Rahmen der Einkommenssteuererklärung angegeben werden, sodass das zuständige Finanzamt Ihren Progressionsvorbehalt – Ihre voraussichtliche Besteuerung – berechnen kann.
- 22.500 € ist die Umsatzgrenze für das erste Geschäftsjahr im Rahmen der Kleinunternehmerregelung. Bleiben Sie darunter, entfällt für Sie die Abgabe der Umsatzsteuer. Einkommens- sowie Kapitalsteuer bleiben erhalten.
- 50.000 € ist Ihre Umsatzgrenze in allen darauffolgenden Jahren. Die weiteren Regelungen sind dieselben wie im ersten Geschäftsjahr.
Die deutsche Besteuerung trifft nicht auf Sie zu oder Sie haben zusätzliche Einkünfte aus dem Ausland? Dann ist das Thema Buchhaltung in Frankreich wahrscheinlich interessant für Sie.