Ein nach § 158 FamFG gerichtlich bestellter Verfahrensbeistand kann sich auf die unionsrechtliche Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL berufen.
Die Leistungen der Verfahrensbeiständin sind allerdings nicht nach § 4 Nr. 25 UStG steuerfrei. Sie erbringt weder …
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