Eintrittsgelder für einen Feuerwerkswettbewerb, bei dem verschiedene Teams mit „Pflicht-“ und „Kürteilen“ eine Vielzahl von Feuerwerken in kreativen Kombinationen mit Farb- und Klangelementen vorführen, können dem ermäßigten Umsatzsteuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG unterliegen.
Die …
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Betriebsaufgaben, Betriebsaufspaltungen, Gewerbliche Beratereinkünfte, Kirchensteuer und besonderes Kirchgeld, Haustiere im Steuerrecht – und eine Reihe von Verfahrensfragen.
