Die Leistungen eines ärztlichen Notfalldienstes werden als Einheit behandelt und sind daher unter Umständen umsatzsteuerfrei.
Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG geht der Steuerbefreiung für Leistungen von Wohlfahrtsverbänden und deren Mitgliedern in § 4 Nr. 18 UStG als …
Lesen



















