Aus Sicht des Bundesfinanzhofs bestehen nach wie vor keine verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung als solches.
Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung führt auch an sich nicht zu einer willkürlichen Betrachtung der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit, sondern ist durch …
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