Bei den in Altölen vorhandenen Anteilen an Benzin und Dieselkraftstoff, die aus der unvollständigen Verbrennung dieser Kraftstoffe im Motorinneren stammen, handelt es sich nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs um gebrauchte Mineralöle, für die nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 …
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