Ein polnischer Saisonarbeitnehmer ist für seine in Polen lebenden Kinder in Deutschland nicht kindergeldberechtigt.
Der Saisonareitnehmer ist anspruchsberechtigt nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG. Nach dieser Vorschrift hat Anspruch auf Kindergeld, wer zwar keinen Wohnsitz oder …
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