Lohnsteuerklasse eingetragener Lebenspartner

Zwar hält der Bundesfinanzhof an seiner Auffassung fest, dass die Beschränkung des Rechts auf Wahl der Zusammenveranlagung auf Ehegatten verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist . Da eingetragene Lebenspartner demzufolge mangels eines entsprechenden Veranlagungswahlrechts gemäß der Gesetzessystematik nach der Grundtabelle versteuert …

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Gewerbesteuerlicher Gewinn in der Umwandlung

Nach § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 können nicht auch diejenigen stillen Reserven der Gewerbesteuer unterworfen werden, die in den Buchwertansätzen solchen Betriebsvermögens ruhen, welches bereits vor der Verschmelzung im Betrieb des aufnehmenden Rechtsträgers (Einzelunternehmen oder Personengesellschaft) vorhanden war.…

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Hundesteuerermäßiung für Wachhunde

Die Hundesteuersatzungen der Gemeinde sehen regelmäßig eine Ermäßigung der Hundesteuer für solche Hunde vor, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind. Dabei kann die Gemeinde die Hundesteuerermäßigung davon abhängig machen, dass das zu bewachende Gebäude von dem nächsten bewohnten Gebäude …

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Gütergemeinschaft als Besitzunternehmen

Überlassen in Gütergemeinschaft lebende Ehegatten zum Gesamtgut gehörende wesentliche Betriebsgrundlagen an eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter einer der Ehegatten ist, liegen die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung vor, wenn die Gesellschaftsbeteiligung ebenfalls zum Gesamtgut gehört.…

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Erbbauzinsen

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen.…

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Gewerblicher Grundstückshandel

Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Erwerb oder Bebauung und (nachfolgender) Veräußerung eines Grundstücks gestattet für sich genommen nicht den Schluss, dass der Grundbesitz mit der unbedingten Absicht erworben oder bebaut worden ist, ihn alsbald zu verkaufen. Nur wenn schon andere …

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Gaz de France – jedenfalls nicht in Köln

Das deutsche Steuerecht kann im Ergebnis dazu führen, dass Gewinnausschüttungen deutscher Tochterunternehmen an ihre im Ausland ansässigen Muttergesellschaften im Inland höher besteuert werden als entsprechende Gewinnausschüttungen an deutsche Muttergesellschaften. In beiden Fällen unterliegen die Dividendenzahlungen zwar nach §§ 43, 43a …

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