Ist im Anschluss an eine Lohnsteueraußenprüfung der Vorbehalt der Nachprüfung für die den Prüfungszeitraum betreffenden Lohnsteueranmeldungen aufgehoben, so darf, wie der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil nochmals bestätigt hat, gegenüber dem Arbeitgeber ein neuer Haftungsbescheid nur unter den Voraussetzungen …
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