Die Leistungen von Prostituierten, die im Rahmen eines Bordellbetriebs erbracht wurden, sind dem Bordellbetreiber zuzurechnen, wenn er im Außenverhältnis als leistender Unternehmer auftritt.
Der Umsatzsteuer unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG die Lieferungen und sonstigen …
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