Die von Ehegatten nach Erlass der Einkommensteuerbescheide im Rahmen des Einspruchsverfahrens geänderte Wahl, für das Streitjahr statt -wie bisher- getrennt zusammen veranlagt zu werden, stellt verfahrensrechtlich ein Ereignis mit steuerlicher Rückwirkung dar, das für Zwecke der Zinsfestsetzung nach §§ 233a …
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