Ein Tankstellenbetreiber hat nach einem Urteil des BFH den Mittelpunkt seiner gesamten betrieblichen Betätigung i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG am Ort der Tankstelle. Das gilt auch, wenn er überwiegend im häuslichen Arbeitszimmer …
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