Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Ziel der Änderung ist zunächst die Umsetzung der Entscheidung der EU-Kommission vom 16. November 2004, mit der die deutsche Beihilferegelung für Kornbranntweinbrennereien als mit dem Gemeinsamen Markt …
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