Die Leistungsbezeichnung gelieferter Gegenstände erfordert eine zur Identifizierung geeignete Beschreibung der Beschaffenheit der Gegenstände; auch bei Textilien im Niedrigpreissektor genügt dafür regelmäßig die bloße Gattungsbezeichnung (z. B. Bluse, Hose) nicht.
Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG …
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