Hat der Leasingnehmer bei Ablauf eines Kfz-Leasingvertrages einen Minderwertausgleich an die Leasinggesellschaft zu leisten, unterliegt dieser Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer. So hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages nicht der Umsatzsteuer …
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