Die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe („Bettensteuer“) muss gezahlt werden. Das Finanzgericht Hamburg wies jetzt in einer ersten Entscheidung den Antrag eines Hotelbetreibers auf einstweilige Anordnung zurück.
Hamburg hat – dem Vorbild anderer Städte folgend – zum 1. Januar 2013 eine …
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