Die Gesundheitsreform berechtigt nicht zur Teilwertabschreibung auf Apotheken-Geschäftswert. Sagt das Finanzgericht Köln. Die verschiedenen Gesundheitsreformgesetze führten, so das FG, bei „typischen“ Apotheken regelmäßig nicht zu Gewinnminderungen und berechtigen daher nicht zur Teilwertabschreibung auf den Geschäftswert. Das Finanzgericht stützt seine Entscheidung …
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