Bei der Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes kann für den Vorsteuerabzug -im Gegensatz zu den Eingangsleistungen für die Nutzung, Erhaltung und Unterhaltung- nicht darauf abgestellt werden, welche Aufwendungen in bestimmte Teile des Gebäudes eingehen; vielmehr kommt es insoweit auf die …
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