§ 2 Abs. 1 Satz 2 des niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes setzt voraus, dass für alle im Erhebungsgebiet vorkommenden und von der Zweitwohungsteuersatzung erfassten Steuerfälle eine Maßstabsregelung vorhanden ist, die höherrangigem Recht, insbesondere auch Verfassungsrecht, entspricht.
Eine die Erhebung der Zweitwohnungsteuer rechtfertigendes …
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