Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Strafbarkeit eines gutgläubig in Umsatzsteuerkettengeschäfte Einbezogenen wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu befassen:
Der Angeklagte B. war von der Mitangeklagten S. , seiner Verlobten, zum Handel mit „fast moving consumer goods“ inspiriert worden. Er …
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