Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist zwischen der umsatzsteuerrechtlich relevanten Betätigung im Unternehmen und der nicht unternehmerischen –vorzugsweise hoheitlichen– Tätigkeit zu unterscheiden. Eine juristische Person des öffentlichen Rechts führt unternehmerische Tätigkeiten aus, wenn sie –auf privatrechtlicher Grundlage– im eigenen …
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