Aufwendungen für das Absolvieren einer Flugschule mit dem Ziel, bei einer bestimmten Fluggesellschaft als Pilot beschäftigt zu werden, können nach Ansicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg steuerlich nicht als vorab entstandene Werbungskosten geltend gemacht werden.
Zwar ist es grundsätzlich möglich, Kosten, die …
Lesen



















