Bei den Kosten eines Zivilprozesses spricht eine Vermutung gegen die Zwangsläufigkeit. Solche Kosten sind nur zwangsläufig, wenn auch das die Zahlungsverpflichtung oder den Zahlungsanspruch adäquat verursachende Ereignis zwangsläufig ist. Der Bundesfinanzhof hat seine zwischenzeitliche gelockerte Rechtsprechung wieder aufgegeben und ist …
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