Nicht nur Leistungen gegen Geldzahlung, sondern auch tauschähnliche Vorgänge unterliegen der Umsatzsteuer. Dies bekräftigte der Bundesfinanzhof jetzt nochmals in einem Fall, in dem strittig war, ob ein Unternehmer an Handelsvertreter dadurch eine von ihm zu versteuernde Leistung erbringt, dass er …
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