Es ist durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass –vorbehaltlich einer abweichenden Regelung in dem maßgeblichen Doppelbesteuerungsabkommen– gezahlte Darlehenszinsen auch dann „Zinsen“ im abkommensrechtlichen Sinne sind, wenn das deutsche Einkommensteuerrecht (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) sie …
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