Im Rahmen eines kurzfristigen unentgeltlichen grenzüberschreitenden Verleihs eines Kraftfahrzeugs muss eine nationale Zulassungssteuer nach Maßgabe der Dauer der Benutzung der Fahrzeuge berechnet werden. Das europäische Unionsrecht steht einer solchen Steuer entgegen, wenn sie in voller Höhe und unbedingt bei der …
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