In einem zweiten jetzt veröffentlichten Urteil zur Besteuerung von Finanzinnovationen befasst sich der Bundesfinanzhof mit Reverse-Floatern. Nach dem Urteil des BFH sind die Kursgewinne, die beim Verkauf von Reverse Floatern vor Endfälligkeit erzielt werden, nicht nach § 20 Abs. 2 …
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