Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Der Entschluss zu vermieten, die sogenannte Einkünfteerzielungsabsicht, ist eine innere Tatsache, die, wie alle sich in der Vorstellung …
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