Da die Eigenheimzulage die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs die Neuschaffung einer Wohnung, nicht hingegen die …
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