Mangels gesetzlicher Grundlage ist der Bundesfinanzhof nicht verpflichtet, einem nicht durch einen Bevollmächtigten vertretenen Rügeführer Dokumente auf elektronischem Wege zu übermitteln.
Da der Bundesfinanzhof mangels gesetzlicher Grundlage nicht verpflichtet ist, dem nicht durch einen Bevollmächtigten nach § 62 Abs. 4 …
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