Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn ein alleinstehender Steuerpflichtiger außerhalb des Beschäftigungsorts einen zweiten Hausstand begründet, die beiden Hausstände aber räumlich nur etwa 30 km voneinander entfernt liegen, so dass die für die Verlagerung des Lebensmittelpunktes angeführten …
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